24 Jahre ARRATA - Geschichte erleben!
Der traditionelle Vortragsabend unseres Vereins wird in Zusammenarbeit mit dem Ort Wahlenau stattfinden. Anlass ist unter anderem die Auswertung von archäologisch-geophysikalischen Prospektionen (Magnetometer), die aufgrund von Drainagearbeiten durch eine Fachfirma im Sommer 2022 durchgeführt wurden. Der gemeinnützige Verein ARRATA unterstützte diese notwendig gewordene denkmalpflegerische Maßnahme der Ortsgemeinde Wahlenau mit einem anteiligen Kostenbeitrag.
Vortrag 1: Der Befund einer mittelalterlichen Turmhügelburg (Wolfgang Welker)
Vortrag 2: Eine Flakstellung des Zweiten Weltkriegs der Verteidigungszone West bei Wahlenau (Uwe Hauth)
Raus aus dem Elfenbeinturm?!
Digitale Führung(en) auf Youtube
Felsbilder und Schalensteine bilden in Südwestdeutschland verkannte und kaum erforschte Quellengattungen. Warum eigentlich? Dieser und weiteren Fragen, auch nach dem ungeheuren Forschungspotential, geht die geplante Dokumentationsreihe anhand ausgewählter Stätten auf den Grund. Hintergrund: Im Zuge der Forschungen rund um das altsteinzeitliche Felsbild von Gondersausen wurden in den vergangenen 16 Jahren weitere „Felsendenkmäler“ im Hunsrück entdeckt, die neue Einblicke in das Leben früherer Epochen gewähren. Veraltete wissenschaftliche Sichtweisen müssen in Deutschland vollkommen neu überdacht werden!
Info: Zu sehen auf Youtube unter Mysterien der Vergangenheit in Kooperation mit Ralf Ruppert (Termine werden bekannt gegeben)
ARRATA - Verein für fachübergreifende und angewandte Archäologie e.V.
Geschäftsstelle
Wolfgang Welker M.A.
Schönauer Mühle
Niederbachstr. 101
55430 Oberwesel
eMail: Geschaeftsstelle@arrata.info
Internet: arrata.info
Facebook: ARRATA - Archäologie an Rhein und Mosel
(siehe auch Instagram : archäo_wolf).
Vereinsmitglieder erhalten bei ARRATA-Veranstaltungen eine Kostenermäßigung.
Für alle ARRATA-Touren empfehlen wir festes Schuhwerk, witterungsangepasste Kleidung und ggf. Verpflegung. Für inhaltliche Fehler und Änderungen im Programm kann keine Haftung übernommen werden.
Der Verein ARRATA ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB. Es wird keine Haftung für Unfälle sowie Personen-, Sach- oder sonstige Schäden übernommen, die durch die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins entstehen. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!
Die Mitgliedschaft bringt viele Vorteile.
Sie haben einen archäologischen Fundgegenstand und fragen sich wie alt dieser ist? Gerne schauen wir uns Ihren Fund an und informieren Sie.