Denkmalschutz

Denkmalschutz lässt sich nicht immer planen und kann entsprechend der persönlichen Interessenslagen unterschiedlich interpretiert werden.

Die zuständige Fachbehörde ist bei laufenden Bauarbeiten in der Regel nicht anwesend und bei der Planung von Bauprojekten findet nicht immer eine ausreichende archäologische Begutachtung statt. In diesen Fällen kann ehrenamtliches Engagement Lücken schließen und zur Rettung von Denkmälern beitragen. In Extremfällen setzt sich der Verein auch für Denkmäler und Interessen von Grundstückseigentümern ein, die aus behördlicher Sicht keine Schutzwürdigkeit genießen.

Vergangene Denkmalschutzmaßnahmen

(Auswahl)
  • Dreimonatige Rettungsgrabung der Amtsarchäologie im römischen vicus Boppard-Mühltal aufgrund der Entdeckung von Siedlungsresten bei baubegleitenden Maßnahmen im Bereich des Getränkemarktes Epona (1999).
  • Zehntägige Rettungsgrabung der Amtsarchäologie nach Entdeckung eines spätpaläolithischen Lagerplatzes in Boppard im Bereich des heutigen Dienstleistungszentrums am Bahnhof (2001)
  • Entdeckung von römischen Siedlungsresten in Baugrube am Schaarplatz (Oberwesel) und damit erstmaliger archäologischer Nachweis des römischen Oberwesels „Vosolvia“. Keine Notgrabung. Sicherung von Fundstücken auf der Bauschuttdeponie mit Unterstützung von Sondengängern mit NFG (2008).
  • Meldung falscher archäologischer Stellungnahme im Rahmen des Genehmigungsbescheides für die Windenergieanlage WEA 11 Bickenbach an die Untere Denkmalbehörde (KV Rhein-Hunsrück). Korrektur der Stellungnahme und Teildokumentation der archäologischen Befunde in der Baugrube durch die Amtsarchäologie, der in der Bevölkerung allgemein bekannten mittelalterlichen Wüstung Seibertshausen (2017).
  • Aufdeckung (u.a.) eines Müllskandals im Bereich der Kranstellfläche der WEA 11 Bickenbach bzw. der Wüstung Seibertshausen innerhalb eines Quellgebietes. Erfolgreiche Beseitigung der Müllhalde mit überhöhten Werten von schwer krebserregenden Stoffen, in Zusammenarbeit mit dem NABU Rhein-Hunsrück nach erfolgreicher Abwehr eines anwaltlichen Schreibens durch den Vorhabenträger. SWR-Fernsehen (und Rundfunk) berichtete mehrfach (2017/18).
  • Öffentliche Führungen zu Bodendenkmälern im Bereich der geplanten Windenergieanlagen 1 und 2 auf der Gemarkung Wiebelshein, die durch falsche und unzureichende archäologische Stellungnahmen gefährdet waren. Einspruch (2017) und Widerspruch (2020) von Genehmigungsbescheiden (2017-2020).
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